Grundsätzlich werden nur aktive Seglerinnen und Segler in den Club aufgenommen, die am Regattabetrieb des RCO schon teilnehmen oder teilnehmen wollen. Die Mitglieder haben ihren Bootsplatz in der Regel am Thunersee.
Nach dem Einreichen des Aufnahmegesuchs und dem Bezahlen der einmaligen Eintrittsgebühr, wird der/die Segler/in zum Kandidaten/Kandidatin.
Die Mitgliedschaft wird durch die Generalversammlung frühestens 12 Monate nach der provisorischen Aufnahme durch den Vorstand verliehen. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vorstandes und wird den Mitgliedern spätestens mit der Traktandenliste bekanntgegeben. Allfällige Einsprachen gegen die Aufnahme neuer Mitglieder können bis spätestens zehn Tage vor der ordentlichen Generalversammlung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich erhoben werden. Beim Fehlen von Einprachen gelten die neuen Mitglieder ohne besondere Abstimmung als aufgenommen. Andernfalls hat die ordentliche Versammlung in geheimer Abstimmung über die Aufnahme zu entscheiden, wobei zur Aufnahme ein Mehr von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder notwendig ist.
